Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für No404

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Dienste, die auf No404, erreichbar unter https://no404.de, angeboten werden. Die Dienste umfassen einen Link-Kürzer, die Erstellung von Bio-Seiten und einen QR-Code-Generator (im Folgenden zusammengefasst als „Dienste“). Durch die Nutzung der Dienste erklären sich die Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

2. Dienstleistung

No404 stellt verschiedene Online-Tools zur Verfügung, einschließlich eines Link-Kürzers, eines Bio-Seiten-Erstellers und eines QR-Code-Generators. Diese Dienste sind für die Nutzer kostenlos.No404 behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Bereitstellung dieser Dienste sowie ihre Funktionalitäten jederzeit zu ändern oder einzustellen.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Die Dienste von No404 dürfen nicht für illegale Zwecke oder zum Spamming verwendet werden. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Inhalte, die sie über die Dienste teilen oder erstellen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild.

4. Haftungsausschluss

No404 stellt die Dienste „wie besehen“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung, ohne jegliche Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Dienste. No404 haftet nicht für Ausfallzeiten, Datenverluste oder andere Schäden, die aus der Nutzung der Dienste resultieren könnten.

5. Änderungen der AGB

No404 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen.

6. Datenschutz

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten der Nutzer durch No404 erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzerklärung.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 27.03.2024